Zum Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff 2025

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Die Konsultation zum Entwurf des NEP Gas und Wasserstoff 2025 fand bis zum 27. März 2026 statt und ist nun abgeschlossen. Es können keine Stellungnahmen mehr eingereicht werden.

Konsultation Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff 2025

Die Fernleitungsnetzbetreiber und Wasserstofftransportnetzbetreiber sind gemäß § 15a EnWG verpflichtet, den Netzentwicklungsplan im zweijährigen Turnus vorzulegen. Auf Grundlage des am 30. April 2025 von der Bundesnetzagentur genehmigten Szenariorahmens (Az. 4.13.01/11#1) haben die Fernleitungsnetzbetreiber den hier zur Konsultation vorliegenden Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff 2025 erarbeitet.

Der Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff 2025 ist ein zentrales Instrument der deutschen Energiewende: Er beschreibt den notwendigen Aus- und Umbau der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur und legt damit die Grundlage für eine sichere und klimaneutrale Energieversorgung. 

Die Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff erfolgt durch die Fernleitungsnetzbetreiber und die Wasserstofftransportnetzbetreiber gemäß §§ 15c, 15d EnWG in zwei Schritten. In einem ersten Schritt veröffentlicht und konsultiert die Koordinierungsstelle Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff (KO.NEP) den vorliegenden Entwurf. Bis zum 27. März 2026 besteht für die Öffentlichkeit, einschließlich tatsächlicher oder potenzieller Netznutzer sowie betroffener Netzbetreiber die Gelegenheit, Stellungnahmen an die KO.NEP zu übermitteln. In einem zweiten Schritt überarbeiten die Fernleitungsnetzbetreiber und Wasserstofftransportnetzbetreiber den Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff 2025 auf Basis der Konsultationsergebnisse. Der überarbeitete Entwurf wird anschließend durch die Bundesnetzagentur zur Konsultation bereitgestellt.

Hinweise zur Nutzung: Stellungnahmen können kapitelweise und ausschließlich über diese Plattform eingereicht werden. Pro Kapitel können thematische Schlagwörter vergeben werden. Bitte beachten Sie die maximale Zeichenzahl je Eingabefeld. Bei der Einreichung kann angegeben werden, ob die Stellungnahme veröffentlicht werden soll oder nicht. Unabhängig von einer Veröffentlichung werden alle eingereichten Stellungnahmen der Bundesnetzagentur übermittelt.